GTC

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradmietsysteme, betrieben durch die UsedomRad GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1) Die UsedomRad GmbH (»Anbieter« oder “UsedomRad”) vermietet Kunden (»Kunde«) im Betriebsgebiet Fahrräder verschiedenen Typs und Zubehör, soweit verfügbar.
Diese AGB regeln die Beziehung zwischen der UsedomRad GmbH und dem jeweiligen Kunden, im Hinblick auf die Registrierung (Rahmenvertrag, Einrichtung Kundenkonto), als auch die Bedingungen bei Abschluss von Einzelmietverträgen (im Weiteren auch als Leihvorgänge oder Ausleihen bezeichnet). Die Paragrafen 1 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder.

2) In den Paragrafen 9 bis 20 ist die Geschäftsbeziehung zwischen der UsedomRad GmbH, als dem Betreiber der Fahrradverleihsysteme, und dem Kunden geregelt.

3) Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.

4) Eine Übersicht der einzelnen Standorte und Nutzungsräume ist auf https://usedomrad.de/stationskarte/ zu finden.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung

1) Die Anmietung von Fahrrädern ist sowohl als registrierter Kunde über App möglich, als auch ohne Registrierung bei Partnern von UsedomRad.
Die Registrierung erfolgt wie nachfolgend beschrieben.

2) Die Anmeldung zur Registrierung (»Antrag«) ist über die Smartphone App und Website und persönlich bei Kooperationspartnern oder telefonisch möglich. Kunde kann nur sein, wer das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Anmeldung vollendet hat.

3) Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Die Annahme des Antrags erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung. Diese kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS erfolgen. Mit erfolgreichem Abschluss der Registrierung kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und UsedomRad
zustande und der Kunde erhält ein Kundenkonto.
Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

4) Bei der Anmeldung erhält der Kunde eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit welcher er sich in der Smartphone-App und in seinem Online-Kundenkonto einloggen kann.

5) Bei der Registrierung muss ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden.
Für die Verifizierung des Zahlungsmittels wird ein Betrag in Höhe von 6,00 € zur Verifizierung abgebucht, die dem Kundenkonto in voller Höhe wieder gutgeschrieben werden und mit den, bei Nutzung anfallenden, Mietgebühren/Serviceentgelten verrechnet wird.

6) Der Kunde ist verpflichtet, die UsedomRad GmbH unverzüglich über, während der Geschäftsbeziehung eintretende, Änderungen seiner persönlichen Daten sowie seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (Bankverbindung, Kreditkartendaten, etc.) zu informieren.

§ 3 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses

1) Ausleihe und Rückgabe sind über die Smartphone App und, persönlich bei Kooperationspartnern oder telefonisch möglich.

2) Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt, bei Rädern mit automatisch öffnendem Schloss („Framelock“), wenn der Schlossmechanismus den Befehl erhält das Schloss zu öffnen und dieser Vorgang vom Kunden initiiert wurde, indem der Kunde den Beginn der Ausleihe bestätigt hat.
Bei Rädern, die mit Zahlencode geöffnet werden, beginnt die Miete mit der Mitteilung des Codes für das Schloss durch die UsedomRad GmbH bzw. einen Kooperationspartner an den Kunden.
Die Anmietung von Zubehör beginnt mit der Übergabe an den Kunden. Weitere Informationen zum Ausleihvorgang können unter https://usedomrad.de/funktionsweise/ eingesehen werden.
Sofern das Schloss sich nach Mietbeginn nicht öffnet bzw. nicht öffnen lässt, hat der Kunde dies UsedomRad mitzuteilen und der Ausleihvorgang wird abgebrochen. Unterbleibt die Mitteilung schuldhaft, läuft die Ausleihe fort und der Kunde bleibt zur Zahlung des anfallenden Mietpreises verpflichtet.

3) Zur Rückgabe stellt der Kunde das Fahrrad an einem zulässigen Rückgabeort (vgl. § 8 Abs. 1-3) ab und verschließt (entsprechend dem Erfordernis nach § 8 Abs. 4) das Fahrrad oder gibt das Fahrrad bzw. das Zubehör bei einem Kooperationspartner ab.
Der Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Kunde die Rückgabebestätigung von der UsedomRad GmbH/dem Kooperationspartner erhalten hat. Damit endet der Mietzeitraum und die Kostenberechnung für den Kunden. Bei Problemen muss unverzüglich der Kundenservice über die Servicehotline informiert werden.
Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet erst mit Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Mietvorgang konnte aus Gründen nicht beendet werden, welche der Kunde nicht zu vertreten hat.

§ 4 Ausleihlimit

Grundsätzlich kann jeder Kunde mit seinen Nutzerdaten bis zu vier Fahrräder gleichzeitig mieten (soweit hiervon Ausnahmen bestehen, wird auf den Internetseiten der einzelnen Nutzungsräume darauf hingewiesen). Im Einzelfall und abhängig von der Verfügbarkeit ist eine abweichende Vereinbarung mit dem Anbieter möglich.

§ 5 Nutzungsvorschriften

1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
a) von Personen, die jünger als 18 Jahre sind (außer in Begleitung
Erwachsener),
b) für die Beförderung von Beifahrern, insbesondere von Klein-
kindern (Ausnahme: in einem dafür vorgesehenen Kindersitz oder in Transporträdern für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr; in diesem Falle sind die beförderten Kinder mit dem dafür vorgesehenen Gurt anzuschnallen.
c) zur Weitervermietung
von Fahrern, die unter Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen (Null-Promillegrenze)

1) Bei der Nutzung der Fahrräder bei starkem Wind und stürmischem Wetter oder dem Vorliegen sonstiger Witterungsbedingungen, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, ist zu beachten, dass die Auswirkungen der Witterungsverhältnisse für den Fahrer stärker als bei einem normalen Fahrrad zu spüren sind, aufgrund der Werbeschilder welche am Fahrrad montiert sind. Die Benutzung bei starkem Wind und stürmischen Wetter erfolgt daher auf eigene Gefahr des Nutzers.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten.

3) Mit den Mietfahrrädern darf zu keiner Zeit freihändig gefahren werden.

4) Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere darf die zulässige Last von 5 kg nicht überschritten werden. Weiterhin hat sich der Kunde beim Transport von Gegenständen von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen. Cargo Bikes enthalten Beschriftungen über ihre jeweilige Nutzlast. Diese Vorgaben sind bei der Nutzung einzuhalten.

5) Es ist untersagt, Eingriffe oder Umbauten am Mietfahrrad durchzuführen oder das Mietfahrrad durch ein anderes Schloss, als das von UsedomRad bereitgestellte, zu sichern.

6) Nach Erhalt der Rückgabebenachrichtigung für das benutzte Mietfahrrad darf der Kunde das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Zur erneuten Benutzung des betreffenden Mietfahrrades durch diesen Kunden bedarf es einer erneuten Anmietung.

7) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Code für das Zahlenschloss zu verstellen oder an Dritte weiterzugeben.

8) Sofern ein Kunde ein von ihm angemietetes Mietfahrrad einem Dritten zur Nutzung überlässt, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein Kunde beachtet. Der Kunde hat gegenüber UsedomRad das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung des UsedomRades an einen Dritten ist insbesondere zu beachten, dass dieser das 18. Lebensjahr vollendet hat.

§ 6 Zustand des Mietfahrrades

Vor der Ausleihe muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen. Liegt zu Beginn der Nutzung ein offensichtlicher Mangel oder eine offensichtliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit vor, oder tritt ein solcher Mangel oder eine solche Beeinträchtigung während der Nutzung ein, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. Liegt nach Ausleihe und vor Fahrtantritt ein Mangel am Mietfahrrad vor, so wird die Ausleihe vom Anbieter storniert.

§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

1) Das Mietfahrrad muss an einer Abstellstation von UsedomRad abgestellt werden.
(alle Abstellstationen sind unter https://usedomrad.de/stationskarte/ oder in der App einsehbar) Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrades dazu, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietfahrrad die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden oder Fahrzeuge und andere Gegenstände nicht beschädigt werden können.
In jedem Fall ist zum Abstellen der integrierte Ständer des Mietfahrrades zu verwenden bzw. das Fahrrad in einen dafür vorgesehenen Ständer der entsprechenden Station zu schieben.

2) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:

a) an Verkehrsampeln,
b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
c) an Straßenschildern,
d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
g) durch Abschließen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen,
h) auf Bahn- und Bussteigen des ÖPNV,
i) in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen,
j) auf Blindenleitsystemen,
k) an oder vor Briefkästen,
l) vor Toren und Türen oder in deren Schwenkbereich,
m) in oder vor Einfahrten.

3) Die Mietfahrräder dürfen nur auf nicht öffentlichem Grund abgestellt werden, wenn die Genehmigung des Eigentümers oder Berechtigten vorliegt.

4) Das Mietfahrrad muss korrekt und sicher abgesperrt werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.

5) Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Absätze 1-4 verspricht der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 Euro zu zahlen. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hin ausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt der UsedomRad GmbH ausdrücklich vorbehalten.

§ 8 Rückgabevorschriften

Die Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb von Abstellstationen ist in der Regel nicht zulässig.

1) Der Kunde ist verpflichtet das Fahrrad mit dem bereitgestellten Schloss zu verschließen und den Anbieter über die Beendigung des Mietverhältnisses und dabei den genauen Standort (Stationsname bzw. Stationsnummer) mitzuteilen oder (soweit die Rückgabe automatisch nach schließen des Schlosses erfolgt ist) in der App zu überprüfen, ob die automatische Rückgabe erfolgreich war.

2) Sofern der Kunde aufgrund eigenen Verschuldens das Mietfahrrad nicht an einer Abstellstation abstellt, falsche Angaben zum Standort macht oder vergisst das Rad abzuschließen, wird ein Serviceentgelt (Vertragsstrafe) entsprechend der aktuellen Preisliste durch den Anbieter, UsedomRad, erhoben.

§ 9 Haftung der UsedomRad GmbH

1) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung der UsedomRad GmbH für, bei Mietvertragsabschluss vorhandene, Sachmängel ist ausgeschlossen.
Ein Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel besteht nur dann, wenn UsedomRad GmbH deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.

2) Die UsedomRad GmbH haftet gegenüber dem Kunden nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, soweit UsedomRad einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat oder für Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.

3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Mietvertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

4) Im Übrigen ist die Haftung der UsedomRad GmbH ausgeschlossen.

5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von UsedomRad.

§ 10 Haftung des Kunden

1) Die Nutzung der Leistungen der UsedomRad GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Haftpflichtversicherers der UsedomRad GmbH gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.

2) Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich telefonisch (unter der Nummer 0172 5616598) an die UsedomRad GmbH zu melden.

§ 11 Verhalten bei Unfall

Unfälle sind unverzüglich telefonisch der UsedomRad GmbH zu melden. Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet zusätzlich die Polizei zu verständigen. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht schuldhaft, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der UsedomRad GmbH.

§ 12 Nutzung der Kundenkarte, eines E-Tickets oder eines elektronischen Mitarbeiterausweises

1) Nutzt der Kunde als Zugangsmedium eine von einem Kooperationspartner ausgegebene Kundenkarte, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieser Karte bereit, dass die UsedomRad GmbH alle für die Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim Kooperationspartner anfordern darf.

2) Erlischt die Gültigkeit der Kundenkarte des Kooperationspartners, so wird das Kundenkonto bei der UsedomRad GmbH deaktiviert, falls kein Zahlungsmittel hinterlegt ist.
Nach Angabe eines gültigen Zahlungsmittels kann der Kunde den Service des Anbieters erneut nutzen.

§ 13 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten

1) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort (PIN), vor unbefugtem Zugriff durch Dritte geschützt sind.

2) Die UsedomRad GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass kein Mitarbeiter der UsedomRad GmbH berechtigt ist das Passwort abzufragen.

3) Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit und beliebig oft ändern. Sollten dem Kunden Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden, ist er verpflichtet, die UsedomRad GmbH unverzüglich darüber zu informieren.

§ 14 Berechnung und Preise

1) Je nach Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig Mietgebühren zu erheben.

2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete.
Dabei handelt es sich um den Gesamtpreis, welcher die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhaltet. Die Miete ist mit Beendigung des jeweiligen Einzelmietvertrags fällig.
Die Mietgebühren sind den Preislisten (im Internet auf https://usedomrad.de/preise/) zu entnehmen und in der App einsehbar.

3) Sondertarife (z. B. Jahrestarif, Monatstarif) oder Gutscheine gelten für jeweils ein Rad pro Ausleihvorgang und sind i. d. R. personengebunden gemäß der aktuellen Preisliste. Detaillierte Informationen zu Sondertarifen und deren Kündigungsfristen sind unter gs@usedomrad.de zu erfragen.

4) Wenn der Kunde sein Kundenkonto kündigt (vgl. § 17 Abs. 1), erfolgt automatisch die Kündigung des für dieses Kundenkonto gebuchten Sondertarifs zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

5) Die Kündigung eines Sondertarifs bewirkt keine automatische Löschung des Kundenkontos bei der UsedomRad GmbH. Ist dies gewünscht, so kann der Kunde sein Kundenkonto, gemäß der Bestimmungen in § 17 Abs. 1, kündigen.

§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug

1) Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte mittels einer der, von UsedomRad angebotenen, Zahlungsmöglichkeiten verpflichtet. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.

2) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters unter Umständen zusätzlich zu diesen AGB.
Gegebenenfalls muss bei Dritten zunächst ein Benutzerkonto eröffnet werden, um diese Zahlungsdienste nutzen zu können. UsedomRad ist nicht verantwortlich für diese Zahlungsdienste und bietet diese auch nicht selbst an.

3) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese teilt der Zahlungsdienstleister mit. UsedomRads Pflicht, nach § 312a Abs. 4 BGB eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt unberührt.

4) Sollte eine Lastschrift aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden mangelnden Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den entstandenen Mehraufwand gemäß der aktuellen Preisliste (im Internet auf https://usedomrad.de/preise/) in Rechnung, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
Im Einzelfall und sofern der Kunde dies nicht kann, können durch die UsedomRad GmbH auch Forderungen bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes geltend gemacht werden.

5) Befindet sich der Kunde in Verzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß dem betriebenen Aufwand berechnet.

6) Ist der Kunde mit Zahlungen mindestens zwei Monate oder in Höhe von mindestens 15 € in Verzug, ist die UsedomRad GmbH berechtigt, alle Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung

1) Der Anbieter stellt dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Preisliste (im Internet auf https://usedomrad.de/preise/) in Rechnung. Die beendeten Mietvorgänge, einschließlich Kosten- und Zeitangabe, sind im Kundenkonto auf https://usedomrad.de/login-bestandskunden/ und in der App für den Kunden einsehbar.
In dieser Aufführung aller getätigten Mietvorgänge sind außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden können (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht enthalten.

2) Die Abbuchung erfolgt automatisch. Die UsedomRad GmbH behält sich jedoch vor, Kunden zur Begleichung von offenen Beträgen schriftlich oder telefonisch aufzufordern.

3) Einwendungen gegen Belastungen zugunsten der UsedomRad GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Abrechnung schriftlich geltend zu machen.
Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberücksichtigt.
Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
Rückzahlungen werden grundsätzlich auf das Zahlungskonto vorgenommen, von dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde.

§ 17 Kündigung

1) Beide Vertragsparteien können das Rahmenvertragsverhältnis (Kundenkonto) jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ordentlich kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Der Kunde kann sein Kundenkonto im Internet auf https://usedomrad.de/login-bestandskunden/ oder durch schriftliche Mitteilung kündigen.
Die schriftliche Kündigung ist zu richten an:
UsedomRad GmbH, Hauptstraße 8, 17459 Ückeritz
oder per E-Mail an: gs@usedomrad.de

2) Sondertarife (z. B. Jahrestarif) sind an bestimmte Laufzeiten gebunden. Die Kündigungsbedingungen von Sondertarifen sind unter https://usedomrad.de/preise abrufbar.
Bei Kündigung eines Tarifs kann die Kundenkarte an die Zentrale der UsedomRad GmbH (Hauptstraße 8, 17459 Ückeritz) zurückgesandt werden.

§ 18 Änderung der AGB, Anpassung von Entgelten

Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen einer Regelungslücke
oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z.B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen. UsedomRad behält sich die Anpassung der Preislisten vor. Diese Änderung erfolgt nach gerechtfertigtem Ermessen und ist nur möglich, wenn und soweit im Vergleich zu den Preisen bei Vertragsschluss bzw. zur letztmaligen Änderung nachweisbare Kostensteigerungen in den für UsedomRad relevanten Entgeltsegmenten (insbesondere Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung usw.) stattgefunden haben.

Die Preisänderung erfolgt im Rahmen und zum Ausgleich der entsprechenden Kostensteigerungen.
Änderungen der AGB und der Preise werden dem Kunden in Textform oder per E-Mail mindestens sechs Wochen vor der Änderung bekanntgegeben.
Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, in Textform oder
per E-Mail, Widerspruch bei UsedomRad erhebt.
Auf diese Rechtsfolge wird ihn UsedomRad bei der Bekanntgabe besonders hinweisen.
Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder in Textform zu kündigen.

§ 19 Datenschutz

1) Die UsedomRad GmbH erhebt, verarbeitet, nutzt und speichert personenbezogene Daten des Kunden soweit dies zur Erbringung der von ihr angebotenen Leistungen, der Durchführung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden oder andere gesetzlich vorgesehene Zwecke erforderlich ist. Die UsedomRad GmbH verpflichtet sich dazu, diese Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung zu verwenden.

2) Zur Durchführung der Zahlung werden die kundenspezifischen Daten an unsere Zahlungsdienstleister zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Mietgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Angaben für Mitarbeiter der UsedomRad GmbH nicht mehr einsehbar.

3) Weitere Informationen zur personenbezogenen Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen.
(im Internet auf https://usedomrad.de/Datenschutzerklaerung/ )

§ 20 Sonstiges

1) Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der UsedomRad GmbH sowie der Nutzung von https://usedomrad.de/ oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Greifswald, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist.

2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

3) UsedomRad wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

4) Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform errichtet. Die Online- Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen.

Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Gesetzgebers:

UsedomRad GmbH
Hauptstraße 8
17459 Ückeritz

WordPress Cookie Plugin by Real Cookie Banner