GTC
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrradmietsysteme, betrieben durch die MV-Rad GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
(1) Die MV-Rad GmbH (nachfolgend „Anbieter“ oder „MV-Rad“) vermietet Kunden (nachfolgend „Kunde“) im Betriebsgebiet Fahrräder verschiedenen Typs und Zubehör, soweit diese verfügbar sind. Diese AGB regeln die rechtliche Beziehung zwischen der MV-Rad GmbH und dem jeweiligen Kunden. Dies umfasst sowohl die Registrierung (Rahmenvertrag und Einrichtung des Kundenkontos) als auch die Bedingungen bei Abschluss von Einzelmietverträgen (nachfolgend auch als „Leihvorgänge“ oder „Ausleihen“ bezeichnet). Die Paragrafen 2 bis 8 regeln die Rechte und Pflichten im Rahmen der Benutzung und Ausleihe der Mietfahrräder.
(2) In den Paragrafen 9 bis 20 ist die Geschäftsbeziehung zwischen der MV-Rad GmbH, als dem Betreiber der Fahrradverleihsysteme, und dem Kunden geregelt.
(3) Die Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Im Falle von Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht die deutsche Version vor.
(4) Eine stets aktuelle Übersicht der einzelnen Standorte und Nutzungsräume ist online auf der offiziellen MV-Rad Stationsübersicht https://mv-rad.de/stationsuebersicht/ einsehbar.
§ 2 Anmeldung und Bestätigung
(1) Die Anmietung von Fahrrädern erfolgt ausschließlich über die App der MV-Rad GmbH. Die Registrierung erfolgt nach den Bestimmungen des nachfolgenden
Absatzes.
(2) Die Anmeldung zur Registrierung (nachfolgend „Antrag“) ist über die Smartphone App sowie über die Website des Anbieters möglich. Kunde kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Anmeldung das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(3) Nach Übermittlung der relevanten persönlichen Daten entscheidet der Anbieter über die Annahme des Antrags auf Abschluss eines Rahmenvertrags. Die Annahme erfolgt durch die Mitteilung der Freischaltung per E-Mail oder per SMS. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Registrierung kommt ein Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und MV-Rad zustande und für den Kunden wird ein Kundenkonto eingerichtet.
Der Rahmenvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(4) Bei der Anmeldung erhält der Kunde eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit welcher er sich in der Smartphone-App sowie in seinem Online-Kundenkonto einloggen kann.
(5) Bei der Registrierung muss ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Zur Verifizierung des gewählten Zahlungsmittels wird ein Betrag in Höhe von 1,00 €
abgebucht. Dieser Betrag wird dem Kundenkonto in voller Höhe wieder gutgeschrieben und mit künftig anfallenden Mietgebühren oder Serviceentgelten
verrechnet.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, die MV-Rad GmbH unverzüglich über alle während der Geschäftsbeziehung eintretenden Änderungen seiner persönlichen Daten sowie
seiner für die Abrechnung notwendigen Daten (z. B. Bankverbindung,Kreditkartendaten) zu informieren.
§ 3 Ausleihlimit
(1) Jeder Kunde kann mit seinen persönlichen Nutzerdaten grundsätzlich bis zu vier Fahrräder gleichzeitig anmieten.
(2) Soweit für einzelne Standorte oder Nutzungsräume abweichende Sonderregelungen oder Einschränkungen bestehen, wird auf den Internetseiten der
jeweiligen Nutzungsräume ausdrücklich darauf hingewiesen.
(3) Ein Anspruch auf die Verfügbarkeit der maximal ausleihbaren Anzahl an Mieträdern besteht nicht. Der Anbieter kann im Einzelfall und nach Abhängigkeit der
Verfügbarkeit der Fahrräder individuelle, von Absatz 1 abweichende Vereinbarungen mit dem Kunden treffen.
§ 4 Nutzungsvorschriften
(1) Die Nutzung der Mieträder ist in folgenden Fällen ausdrücklich untersagt:
a) Minderjährige: Durch Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die minderjährige Person während der gesamten
Nutzung von einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person begleitet wird, welche die rechtliche Verantwortung übernimmt.
b) Personenbeförderung: Für die Beförderung von Beifahrern. Abweichend hiervon ist die Beförderung von maximal zwei Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr zulässig, sofern das genutzte Mietfahrrad mit einem hierfür zugelassenen Kindersitz oder einer speziellen Transportvorrichtung (z. B. Cargo-Bike) ausgestattet ist. Die beförderten Kinder sind während der gesamten Fahrt zwingend mit dem vorhandenen Gurtsystem anzuschnallen.
c) Fahruntüchtigkeit: Durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen, Betäubungsmitteln oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten stehen. Es gilt eine strikte Null-Promille-Grenze (0,0 ‰) sowie ein absolutes Rauschmittelverbot.
(2) Bei der Nutzung der Fahrräder bei starkem Wind, stürmischem Wetter oder sonstigen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Witterungsbedingungen hat der
Fahrer zu beachten, dass die Windanfälligkeit aufgrund der am Fahrrad montierten Werbeschilder spürbar höher ist als bei herkömmlichen Fahrrädern. Die Benutzung unter solchen Witterungsverhältnissen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) strikt einzuhalten. Das freihändige Fahren ist zu jeder Zeit untersagt.
(4) Der am Fahrrad angebrachte Transportkorb ist ausschließlich für die Beförderung von leichten Gegenständen und Gepäck vorgesehen. Jede Zweckentfremdung –insbesondere die Nutzung als Kindersitz oder zur Beförderung von Personen oder Tieren – ist strikt untersagt. Die maximale Nutzlast des Transportkorbs beträgt 5 kg und darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Der Kunde hat die Ladung so zu sichern, dass sie die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt.
Der Kunde hat sich vor Fahrtantritt von der ordnungsgemäßen und sicheren Befestigung mitgeführter Gegenstände zu überzeugen. Bei Lastenrädern (Cargo
Bikes) sind die auf dem Fahrzeug angebrachten spezifischen Nutzlasten zwingend einzuhalten.
(5) Es ist untersagt, eigenmächtige Eingriffe, Umbauten oder Reparaturen am Mietfahrrad durchzuführen. Das Fahrrad darf nicht mit einem anderen als dem von
MV-Rad bereitgestellten Schloss gesichert werden.
(6) Nach dem Erhalt der elektronischen Rückgabebenachrichtigung für das genutzte Mietfahrrad ist dem Kunden die weitere Nutzung dieses Fahrrads untersagt. Für eine erneute Nutzung desselben Fahrzeugs ist ein neuer Anmietvorgang erforderlich.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Code des Zahlenschlosses zu verstellen oder diesen an Dritte weiterzugeben.
(8) Überlässt der Kunde ein von ihm angemietetes Mietfahrrad einem Dritten zur Nutzung, hat er sicherzustellen, dass der Dritte alle Regelungen dieser AGB wie ein
Kunde beachtet. Der Kunde hat das Handeln des Dritten gegenüber MV-Rad wie eigenes Handeln zu vertreten. Bei der Überlassung ist insbesondere sicherzustellen,
dass der Dritte das 16. Lebensjahr vollendet hat.
§ 5 Zustand des Mietfahrrades
(1) Vor Fahrtantritt muss sich der Kunde mit der allgemeinen Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
(2) Liegt zu Beginn der Nutzung ein offensichtlicher Mangel oder eine offensichtliche Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit vor, oder tritt ein solcher Mangel während der Nutzung auf, hat der Kunde dies unverzüglich dem Anbieter mitzuteilen und die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden.
(3) Wird ein Mangel nach der Ausleihe, aber noch vor dem tatsächlichen Fahrtantritt gemeldet, wird der konkrete Ausleihvorgang vom Anbieter kostenfrei storniert.
§ 6 Abstellen und Parken des Mietfahrrades (Fahrtpause)
(1) Das Abstellen des Mietfahrrades hat zwingend an einer offiziellen Abstellstation von MV-Rad zu erfolgen. Alle gültigen Abstellstationen sind über die MV-Rad
Stationsübersicht sowie in der App einsehbar.
(2) Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Parken dazu, die Regeln der StVO einzuhalten. Es ist strikt darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit nicht
beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert und Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände Dritter nicht beschädigt werden. Das Fahrrad ist stets
standsicher mit dem integrierten Fahrradständer abzustellen.
(3) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt werden:
a) An Verkehrsampeln, Straßenschildern, Parkscheinautomaten oder Parkuhren.
b) Auf Gehwegen, wenn dadurch eine verbleibende Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird.
c) Vor, an und auf Rettungswegen sowie in Feuerwehranfahrtszonen.
d) Wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.
e) Durch Anschließen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen.
f) Auf Bahn- und Bussteigen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).
g) Innerhalb von Gebäuden, in Hinterhöfen oder im Inneren von anderen Fahrzeugen.
h) Auf Blindenleitsystemen sowie an oder vor Briefkästen.
i) Vor Toren und Türen oder in deren funktionalem Schwenkbereich sowie in oder vor Grundstückseinfahrten.
(4) Das Parken auf privaten oder nicht-öffentlichem zugänglichen Grund ist nur dann zulässig, wenn hierfür eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers bzw.
Verfügungsberechtigten vorliegt.
(5) Das Mietfahrrad muss auch bei vorübergehenden Fahrtpausen stets korrekt und sicher gegen Diebstahl mittels des integrierten Schlosses abgesperrt werden
(Verriegelung des Rahmenschlosses / Aktivierung des Parkmodus in der App).
(6) Bei einer dem Kunden zuzurechnenden Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen der Absätze 1 bis 5 verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von 20,00 Euro. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt der MV-Rad GmbH ausdrücklich
vorbehalten.
§ 7 Rückgabevorschriften und Beendigung der Miete
(1) Die reguläre Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb der offiziell ausgewiesenen Abstellstationen ist unzulässig.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad bei der Rückgabe ordnungsgemäß mit dem bereitgestellten Schloss zu verschließen. Nach dem Schließvorgang hat der Kunde eigenverantwortlich in der App zu überprüfen, ob die automatische Rückgabe vom System erfolgreich registriert wurde.
(3) Der Rückgabevorgang gilt erst dann als vollständig abgeschlossen, wenn der Kunde die digitale Rückgabebestätigung von der MV-Rad GmbH erhalten hat. Mit
diesem Zeitpunkt enden der Mietzeitraum und die reguläre Kostenberechnung. Bei technischen Problemen während des Rückgabeprozesses ist unverzüglich der
Kundenservice über die Service-Hotline zu informieren.
(4) Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete endet mit dem erfolgreichen Abschluss des Mietvorgangs, es sei denn, der Vorgang konnte aus Gründen nicht beendet
werden, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat.
§ 8 Serviceentgelte bei Pflichtverletzung
(1) Sofern der Kunde das Mietfahrrad schuldhaft nicht an einer offiziellen Abstellstation zurückgibt, falsche Angaben zum tatsächlichen Standort übermittelt oder das Fahrrad unverschlossen zurücklässt, wird ein Serviceentgelt erhoben.
(2) Die Höhe dieses Serviceentgelts (Vertragsstrafe) richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preisliste, welche unter den Menüpunkten Tariffs and
Service fee einsehbar ist.
§ 9 Haftung der MV-Rad GmbH
(1) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung der MV-Rad GmbH für bei Mietvertragsabschluss vorhandene Sachmängel wird ausgeschlossen. Ein
Schadensersatzanspruch des Kunden für anfängliche Mängel besteht nur dann, wenn die MV-Rad GmbH deren Vorhandensein oder Nichtbeseitigung zu vertreten hat.
(2) Die MV-Rad GmbH haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, sowie sofern die MV-Rad GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie übernommen hat, sowie für
Ansprüche aus zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen (z. B. dem Produkthaftungsgesetz).
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der MV-Rad GmbH auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Mietvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung der MV-Rad GmbH ausgeschlossen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten im gleichen Umfang auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MV-Rad GmbH.
§ 10 Haftung des Kunden
(1) Die Nutzung der Leistungen der MV-Rad GmbH erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden schuldhaft verursachte Schäden am Mietfahrzeug oder Zubehör trägt der Kunde selbst. Haftpflichtschäden gegenüber Dritten hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Eventuelle Regressansprüche des
Haftpflichtversicherers der MV-Rad GmbH gegenüber dem Kunden bleiben von dieser Regelung unberührt.
(2) Den Diebstahl oder den anderweitigen Verlust eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich telefonisch unter der Rufnummer 0171 / 9402288 (bzw. der aktuellen Service-Nummer) an die MV-Rad GmbH zu melden.
§ 11 Verhalten bei Unfall
(1) Unfälle, an denen das Mietfahrrad beteiligt ist, sind der MV-Rad GmbH unverzüglich telefonisch zu melden.
(2) Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter an dem Unfall beteiligt, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich und unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen.
(3) Missachtet der Kunde diese Mitteilungs- und Anzeigepflicht schuldhaft, so haftet er für alle aus der Verletzung dieser vertraglichen Obliegenheit entstehenden Schäden der MV-Rad GmbH.
§ 12 Nutzung von Kooperationsmedien (Kundenkarte, E-Ticket, Mitarbeiterausweis)
(1) Nutzt der Kunde als Zugangsmedium für die Anmietung eine von einem Kooperationspartner ausgegebene Kundenkarte, ein E-Ticket oder einen
elektronischen Mitarbeiterausweis, so erklärt er sich mit der erstmaligen Nutzung dieses Mediums bereit, dass die MV-Rad GmbH alle für die Abwicklung der
Geschäftsprozesse erforderlichen Daten beim jeweiligen Kooperationspartner anfordern und verarbeiten darf.
(2) Erlischt die Gültigkeit des Kooperationsmediums, wird das Kundenkonto bei der MV-Rad GmbH automatisch deaktiviert, sofern im Kundenkonto kein alternatives,
gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist. Nach der Hinterlegung eines gültigen Zahlungsmittels kann der Kunde den Service des Anbieters wieder vollumfänglich
nutzen.
§ 13 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten
(1) Der Kunde hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass seine persönlichen Nutzerdaten, insbesondere sein persönliches Passwort sowie die persönliche
Identifikationsnummer (PIN), vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind.
(2) Die MV-Rad GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass zu keinem Zeitpunkt Mitarbeiter der MV-Rad GmbH berechtigt sind, das persönliche Passwort oder die PIN
des Kunden abzufragen.
(3) Der Kunde kann seine Nutzerdaten jederzeit im Online-Kundenkonto oder in der App ändern. Sollten dem Kunden konkrete Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass seine persönlichen Nutzerdaten missbräuchlich durch Dritte verwendet werden, ist er verpflichtet, die MV-Rad GmbH hierüber unverzüglich zu informieren.
§ 14 Berechnung und Preise
(1) Je nach der vom Kunden gewählten Tarifart ist der Anbieter berechtigt, regelmäßig anfallende Mietgebühren und Entgelte zu erheben.
(2) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der jeweils vereinbarten Miete. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Endpreise, welche die jeweils gesetzlich
vorgeschriebene Umsatzsteuer bereits beinhalten. Die Miete wird mit der rechtmäßigen Beendigung des jeweiligen Einzelmietvertrags zur Zahlung fällig. Die
genauen Tarife und Gebühren sind den aktuellen Preislisten online unter MV-RadTariffs zu entnehmen sowie direkt in der App einsehbar.
(3) Sondertarife (z. B. Jahrestarife, Monatstarif) oder Gutscheine gelten für jeweils ein Fahrrad pro Ausleihvorgang und sind in der Regel personengebunden. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen einzelner Sondertarife und deren Kündigungsfristen können per E-Mail unter info@mv-rad.de erfragt werden.
(4) Kündigt der Kunde sein generelles Kundenkonto (vgl. § 17 Abs. 1), erfolgt automatisch auch die Kündigung des für dieses Kundenkonto gebuchten Sondertarifs
zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Die isolierte Kündigung eines Sondertarifs bewirkt keine automatische Löschung des allgemeinen Kundenkontos bei der MV-Rad GmbH. Ist eine vollständige Löschung gewünscht, muss der Kunde das Kundenkonto gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 kündigen.
§ 15 Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Der Kunde ist zur Zahlung der angefallenen Entgelte mittels einer der von MV-Rad angebotenen Zahlungsmethoden verpflichtet. Der Nutzer kann das in seinem
Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel jederzeit ändern.
(2) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters. Gegebenenfalls ist für die Nutzung die Eröffnung eines separaten Benutzerkontos beim Drittanbieter erforderlich. MV-Rad ist für diese externen Zahlungsdienste nicht verantwortlich und bietet diese nicht selbst an.
(3) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können kundenseitig zusätzliche Entgelte des Dienstleisters entstehen, die von diesem mitgeteilt werden. Die
gesetzliche Verpflichtung von MV-Rad nach § 312a Abs. 4 BGB, eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt
unberührt.
(4) Sollte eine Lastschrift oder eine sonstige Zahlung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden mangelnden Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen fehlschlagen, stellt der Anbieter den entstandenen Mehraufwand gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich entstandenen, höheren Aufwands bleibt MV-Rad vorbehalten.
(5) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, werden, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Zudem können Mahngebühren gemäß dem entstandenen Verwaltungsaufwand erhoben werden.
(6) Ist der Kunde mit Zahlungen für mindestens zwei Monate oder mit einem Betrag von mindestens 15,00 Euro in Verzug, ist die MV-Rad GmbH berechtigt, alle
bestehenden Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen (Sperrung des Kundenkontos) einzustellen, bis der Kunde
allen fälligen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Entgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Die beendeten Mietvorgänge, einschließlich der Kosten- und Zeitangaben,
sind im persönlichen Kundenkonto unter MV-Rad Login sowie in der App einsehbar. In dieser automatischen Fahrtenaufstellung sind nachträglich oder außerordentlich berechnete Vorgänge (z. B. Gebühren wegen vertragswidriger Nutzung oder
zusätzliche Servicegebühren) nicht enthalten.
(2) Die Abbuchung offener Beträge erfolgt automatisch über das hinterlegte Zahlungsmittel. Die MV-Rad GmbH behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor,
Kunden zur Begleichung offener Forderungen schriftlich, elektronisch oder telefonisch aufzufordern.
(3) Einwendungen gegen Belastungen durch die MV-Rad GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung oder Zugang der Abrechnung in Textform geltend zu
machen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, sofern den Kunden kein Verschulden an der Verspätung trifft. Rückzahlungsansprüche werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet, es sei denn, der Kunde erteilt eine andere Weisung. Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich auf das Zahlungskonto, von dem die ursprüngliche Zahlung geleistet wurde.
§ 17 Kündigung
(1) Beide Vertragsparteien können das Rahmenvertragsverhältnis (Kundenkonto) jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen ordentlich kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt.
(2) Der Kunde kann die Kündigung seines Kundenkontos direkt im Internet unter MVRad Login, in der App oder in Textform (z. B. per E-Mail an info@mv-rad.de) erklären.
§ 18 Änderung der AGB und Preisanpassungen
(1) MV-Rad ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und das grundlegende
Vertragsgefüge – insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung – nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird.
Eine Änderung ist insbesondere zulässig, wenn eine Regelungslücke entsteht oder das Äquivalenzverhältnis gestört wird, beispielsweise durch Änderungen der
Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder aufgrund neuer technischer Entwicklungen.
(2) MV-Rad behält sich zudem das Recht vor, die Preise nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen. Eine solche Preisanpassung ist nur zulässig, wenn und soweit
nachweisbare Kostensteigerungen in den für MV-Rad relevanten Entgeltsegmenten (insbesondere Versicherungskosten, Finanzierungs- und Beschaffungskosten,
Personalkosten, Steuern, Wartungs- und Reinigungskosten) eintreten. Die Preiserhöhung darf nur im Rahmen und zum direkten Ausgleich dieser
Kostensteigerungen erfolgen.
(3) Änderungen der AGB sowie Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail)
mitgeteilt.
(4) Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. MV-Rad wird den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Widerspruchsfrist und die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
(5) Widerspricht der Kunde den Änderungen fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen in Textform zu kündigen.
§ 19 Datenschutz
(1) Die MV-Rad GmbH erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des
Vertragsverhältnisses, zur Erbringung der angebotenen Leistungen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
(2) Zur Sicherung der Servicequalität, zu Schulungszwecken sowie zur Dokumentation unangemessener Kommunikation und geschäftlicher Vereinbarungen können
Telefongespräche mit der Service-Hotline oder Vertretern der MV-Rad GmbH aufgezeichnet werden. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
a) Eine Aufzeichnung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Ankündigung des MV-Rad Mitarbeiters und der damit verbundenen vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung des Kunden, soweit kein digitales Zustimmungsprozedere angeboten wird.
b) Der Kunde hat das Recht, der Aufzeichnung jederzeit – auch während des laufenden Gesprächs gegenüber dem Servicemitarbeiter – ohne Angabe von Gründen
zu widersprechen. Ein Widerspruch hat keinerlei negative Auswirkungen auf die Bearbeitung des Kundenanliegens.
c) Die aufgezeichneten Gespräche werden automatisiert nach Ablauf von 90 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen.
(3) Die MV-Rad GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer anwendbarer Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.
(4) Zum Zwecke der Zahlungsabwicklung und zur Verifizierung des gewählten Zahlungsmittels werden die erforderlichen kundenspezifischen Daten an den
beauftragten Zahlungsdienstleister übermittelt. Sensible Zahlungsdaten (z. B. vollständige Kreditkartennummern oder Bankdaten) werden verschlüsselt verarbeitet
und sind nach der Registrierung für Mitarbeiter der MV-Rad GmbH nicht mehr einsehbar.
(5) Detaillierte Informationen über den Umfang, die Art und den Zweck der Datenverarbeitung sowie über Ihre Rechte als betroffene Person (z. B. Recht auf
Auskunft, Löschung und Widerruf) entnehmen Sie bitte der separaten MV-Rad Datenschutzerklärung.
§ 20 Sonstiges, Gerichtsstand und Streitbeilegung
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der MV-Rad GmbH und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen der MV-Rad GmbH sowie der Nutzung der Website MV-Rad wird als
Gerichtsstand Greifswald vereinbart, sofern:
a) der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
b) der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat,
c) der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder
d) der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen des Rahmenvertrags oder dieser AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Textform.
(4) Die MV-Rad GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus
online geschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen können. Diese Plattform ist im Internet unter Verbraucher-Streitbeilegung der EU aufrufbar.
Verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Gesetzgebers:
MV-Rad GmbH
Strandstraße 4
17459 Ückeritz